Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg gibt es seit dem 10. Juli 2017 eine 50% Förderung.
Für die Einzelmaßnahmen werden Zuschüsse in der Höhe von 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro ausbezahlt.
Jetzt ist die Gelegenheit das Marketing zu automatisieren, dadurch Kosten zu senken, effizienter zu werden und dazu auch noch 50% Förderung zu erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit dem 10.07.2017 Vorhaben zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Ziel dabei ist die KMUs aller Branchen bei der digitalen Transformation zu unterstützen, indem sie bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für ihre Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen, sowie der Verbesserung der IKT-Sicherheit gefördert werden.
- Wer ?
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- Antragstellung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU aller Wirtschaftszweige, in der die geförderte digitale Lösung zum Einsatz kommt. Die KMU müssen ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Als KMU gelten hier Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Vorjahresumsatz höchstens 20 Mio. Euro oder Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro
- Maximal 100 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
- Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 Prozent
- Öffentliche Beteiligung am Unternehmen geringer als 25 Prozent
Was wird gefördert?
Gefördert werden Anschaffungen von IKT-Hard- und -Software
- zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, die einen nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen erwarten lassen und
- zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung.
Gefördert werden außerdem die mit diesen Anschaffungen verbundenen
- Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme, sowie
- notwendige Schulungen der Mitarbeiter/innen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Vorhaben in folgenden Bereichen werden gefördert:
Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Integration von CRM (Customer-Relationsship-Management-Systemen) an das MES (Manufacturing Execution System; digitale Kundenschnittstelle)
- Vernetzung der ERP- (Enterprise-Resource-Planning) und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication) – „Industrie 4.0“
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren (zum Beispiel 3D-Druck)
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big-Data-Anwendungen)
- Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s)
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (E-Commerce/E-Procurement)
- Einführung eines digitalen Abbilds
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Aufbau von digitalen Plattformen
- Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
- Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen (zum Beispiel Fernwartung)
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps und so weiter)
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen
Strategie und Organisation
- Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie
- Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
- Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
- Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (Mobile E-Commerce)
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro. Der Zuschuss kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren jedem Zuwendungsempfänger einmal gewährt werden.
Vorhaben mit Ausgaben von weniger als 5.000 und von mehr als 100.000 Euro werden nicht gefördert.
Antragstellung
Die L-Bank ist vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Der Antrag wird direkt bei der L-Bank gestellt.
Anträge sind mit dem unter Downloads zur Verfügung gestellten Formular schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Der Zuschuss kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren jedem Zuwendungsempfänger einmal gewährt werden.
Die Antragsunterlagen können fortlaufend eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels bei der Bewilligungsstelle.
Wichtig:
Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen Sie nicht damit anfangen, das Vorhaben umzusetzen. Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Fazit
Marketing Automation ist noch bei den wenigsten Unternehmen wirklich umgesetzt. Das Land Baden-Württemberg hat erkannt dass hier mit Förderungen sehr viel erreicht werden kann.
Nutzen Sie diese Chance.
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